Wirtschaft

Stopa Gamshurst verliert Arbeitsgerichts-Prozess um Kündigungen

Die Firma Stopa aus Achern-Gamshurst hat den Prozess am Offenburger Arbeitsgericht verloren. Dem Urteil zufolge müssen drei gekündigte Mitarbeiter weiter beschäftigt werden, sie bekommen außerdem je 6.000 Euro Schmerzensgeld und die Differenz zwischen Arbeitslosengeld und regulärem Lohn. Die Kündigungen, die Stopa gegen die Mitarbeiter ausgesprochen hat, sind damit unwirksam. Der Prozess hat eine längere Vorgeschichte. 2014 wollten zehn Stopa-Mitarbeiter einen Betriebsrat gründen. Daraufhin wurden sie gekündigt, so ihre Meinung. Acht davon zogen deswegen ursprünglich vor das Arbeitsgericht. Drei blieben übrig. Die Firma hat angekündigt, gegen das jetzige Urteil Berufung einzulegen. Ausführliches zu dem Urteil heute in der Mittelbadischen Presse. (as)


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