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Weitere Masernerkrankung im Ortenaukreis

Dem Gesundheitsamt des Ortenaukreises wurde eine weitere Masernerkrankung gemeldet. 
Das betroffene Kind war demnach am Dienstag in der Kinder-Notfallpraxis in Offenburg. 
Aktuell ermittelte man potentielle Kontaktpersonen, die vorgestern zwischen 18 und 22 Uhr in der Kinder-Notfallpraxis im Ortenau Klinikum am Ebertplatz oder im Mutter-Kind-Zentrum waren.
Wer nicht geimpft ist, kann das bis drei Tage nach dem möglichen Kontakt noch nachholen, heißt es vom Gesundheitsamt. (ys)

Das teilt das Gesundheitsamt mit:

Für Personen, die vor 1970 geboren sind oder zweimal gegen Masern geimpft oder nachweislich diese Erkrankung durchgemacht haben, besteht höchstwahrscheinlich keine Gefahr, dass sie sich angesteckt haben könnten. „Bei Besuchern der Notfallpraxis, die über keinen oder einen unzureichenden Impfschutz verfügen ist innerhalb von drei Tagen nach einem möglichen Kontakt noch eine so genannte Riegelungsimpfung möglich, um den Ausbruch der Erkrankung zu verhindern oder zumindest den Verlauf abzuschwächen“, erklärt Bressau und weist darauf hin, dass dies in jedem Fall mit dem Haus- oder Kinderarzt besprochen werden solle. Auch eine spätere Impfung könne den Krankheitsverlauf und mögliche Komplikation abmildern.
Betroffene sollten auf Symptome wie Fieber, Husten, Schnupfen und Bindehautentzündung achten, die schon einige Tage vor dem Hautausschlag auftreten. Der charakteristische Hautausschlag, bräunlich-rosafarbene Hautflecken, entsteht am 2. bis 4. Tag nach Auftreten der ersten Symptome. Er beginnt im Gesicht und hinter den Ohren und bleibt vier bis sieben Tage bestehen. „Eine Masernerkrankung hinterlässt lebenslange Immunität. Ansteckend ist man jedoch schon vier Tage vor Auftreten des Ausschlages und vier Tage danach“, so Bressau.
Es  sei auch nicht auszuschließen, dass sich weitere erkrankte Personen im Ortenaukreis aufhalten, die schon ansteckend sind und noch nicht an den typischen Symptomen für Masern erkrankt sind. „Wer die genannten Symptome bei sich bemerkt, sollte - bevor eine Arztpraxis aufgesucht wird - diese telefonisch im Vorfeld informieren und den Verdacht auf Masern nennen. So kann die medizinische Einrichtung Vorkehrungen treffen, damit im Wartebereich nicht weitere Menschen angesteckt werden,“ erläutert Bressau.
Darüber hinaus bittet das Gesundheitsamt alle Bürgerinnen und Bürger ihren Impfausweis zu überprüfen und bei Unklarheit, ob eine Immunität vorliegt, den Hausarzt aufzusuchen. 
Eine Masernvirusinfektion bedingt eine Immunschwäche von mindestens sechs Wochen Dauer. Als Konsequenz daraus kann vorübergehend eine erhöhte Empfänglichkeit für Infektionen bestehen.

 


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