Schulunterricht mit Maske
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Ortenaukreis: Aktion Sicherer Schulweg startet

Das Ende der Sommerferien lenkt mit dem Beginn des neuen Schuljahres das Augenmerk der Polizei insbesondere auf den Schutz der jüngsten Verkehrsteilnehmer. Im Rahmen der Aktion 'Sicherer Schulweg' sind daher Polizeibeamtinnen und -beamten der Polizeireviere und Verkehrspolizeidienststellen im Landkreis Rastatt, dem Ortenaukreis und dem Stadtkreis Baden-Baden unterwegs und führen in den ersten Schulwochen zu den relevanten Zeiten verstärkte Kontrollen durch. Ziel ist es, die Schulwegunfälle - also Unfälle, bei denen Schülerinnen und Schüler bis 17 Jahre als aktive Verkehrsteilnehmer auf dem Weg von oder zur Schule durch einen Verkehrsunfall verletzt werden - weiter zu verringern.

Im vergangenen Schuljahr (2020/2021) waren durch die Polizei 53 Schulwegunfälle zu verzeichnen, was einen Anstieg von 16 Unfällen zum Vorjahr bedeutet. Der vermeintlich starke Anstieg ist mit Sicherheit in dem Corona-bedingten Fernunterricht im Jahre 2020 zu finden, da die Kinder und Jugendliche nicht täglich auf dem Schulweg unterwegs waren und relativiert sich mit Blick auf das Schuljahr 2018/2019 mit insgesamt 68 Schulunfällen. Während bei den Unfällen 47 Schülerinnen und Schüler leicht verletzt wurden, kam es in sechs Fällen zu schweren Verletzungen. Todesfälle waren nicht zu beklagen.

Spitzenreiter im Unfallranking sind die Städte Oberkirch und Baden-Baden mit jeweils sechs, gefolgt von Offenburg und Rastatt mit jeweils fünf sowie Bühl mit vier Schulwegunfällen. In Lahr ereigneten sich drei Verkehrsunfälle auf dem Weg zur Schule. Wie auch in den vergangenen Jahren lassen sich innerhalb der Städte keine Unfallhäufungsstellen festmachen.

Zu den anstehenden polizeilichen Maßnahmen in den ersten Schulwochen gehören unter anderem:

   -           Überwachung der Gurtanlege- und 
               Kindersicherungspflicht
   -           Geschwindigkeitskontrollen, insbesondere an Stellen 
               mit erhöhten
Unfallgefahren für Kinder und Jugendliche und im Bereich der Schulwege

   -           Kontrolle des Verhaltens von Kraftfahrzeugführern 
               gegenüber
öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen sowie an Bushaltestellen, Fußgängerfurten und -überwegen

   -           Ahndung von Verstößen gegen Park- oder Haltverbote 
               sowie die
Nutzung von Mobiltelefonen im Umfeld von Schulen, Kindergärten oder geschützten Überwegen

   -           Überprüfung der technischen Sicherheit der von 
               Schülerinnen und
Schülern genutzten Verkehrsmittel im Straßenverkehr, insbesondere der Fahrräder

   -           Überwachung des Verhaltens von Schülerinnen und 
               Schülern auf den
Schul- und Radschulwegen.

Tipps Ihrer Polizei - Das können Eltern tun!

   -           Laufen Sie anfangs mit Ihrem Kind ein paar Mal den 
               Schulweg ab -
hin und zurück. Dabei bietet es sich auch an, sich mit anderen Eltern abzusprechen. Der kürzeste Weg zur Schule muss nicht der beste und sicherste sein. Querungshilfen wie Mittelinseln, Zebrastreifen oder Fußgängerlichtzeichenanlagen sind nützliche Stellen zum sicheren Überqueren der Fahrbahn. Ein kleiner Umweg kann hier das Risiko minimieren. Sichere Schulwege findet man in den Schulwegplänen der jeweiligen Schule. Der Schulwegplan ist eine kartografische Darstellung des Umfeldes einer Schule, die sichere Querungsstellen, Gefahrenstellen und deren Bewältigung sowie günstige Wege von Wohnort der Kinder zur Schule aufzeigt.

   -           Achten Sie gerade in der kommenden Jahreszeit auf 
               helle
Kleidung. Reflektierende Sicherheitswesten erhöhen die Erkennbarkeit und damit die Verkehrssicherheit. Immer nach dem Motto: "Sehen und gesehen werden"

   -           Wenn Sie Ihr Kind oder Kinder aus der Nachbarschaft 
               zur Schule
fahren, sichern Sie die Kinder mit den vorgeschriebenen Kindersitzen

   -           Fahren Sie in der Nähe von Kindergärten- und 
               Schulwegen langsam
und rechnen Sie mit spontanen Handlungen von Kindern am Fahrbahnrand, z. B. plötzliches Losrennen auf die Fahrbahn. Seien Sie bremsbereit

   -           Bedenken Sie: Kinder können die Gefahren im 
               Straßenverkehr, wie
z. B. Geschwindigkeiten, nicht richtig einschätzen

   -           Lassen Sie die Kinder auf der Fahrbahn abgewandten 
               Seite ein-
und aussteigen. Halten sie mit ihrem Fahrzeug nicht auf dem Gehweg

   -           Auch für "Eltern-Taxis" gilt: Im absoluten Halteverbot
               darf man
nicht anhalten. Auch nicht nur für kurze Zeit. Diese Bereiche sind vor Kindergärten und Schulen eingerichtet, um Autofahrern und Kindern die Sicht nicht zu versperren und ein sicheres Queren der Fahrbahn zu ermöglichen.


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