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Geflügelpest bei totem Storch in Urloffen nachgewiesen

Es ist der zweite bestätigte Fall in Baden-Württemberg.
Bei einem toten Storch in Appenweier-Urloffen ist die Geflügelpest nachgewiesen worden. 
Das Veterinäramt des Ortenaukreises warnt vor einer weiteren Ausbreitung und ruft Geflügelhalter zu strikten Sicherheitsmaßnahmen auf. 
Haustiere sollten nicht in die Nähe von Wildvögeln kommen, da sie das Virus weitertragen können. 
Die die Ansteckungsgefahr für Menschen ist laut Robert Koch-Institut allerdings sehr gering. (ys)

Geflügelhalter im Ortenaukreis werden dringend aufgefordert, strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um ihre Bestände zu schützen. Diese Vorkehrungen umfassen u.a. den Schutz vor Wildvögeln durch geeignete Unterbringung und sichere Lagerung von Futter, strenge Hygienemaßnahmen wie Desinfektion und Schutzkleidung sowie die Meldung von Krankheitsanzeichen an das Veterinäramt.

„Besonders wichtig sei es, Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel konsequent zu vermeiden. Das sei die wirksamste Maßnahme, um eine Einschleppung des Virus in Geflügelhaltungen zu verhindern.
Bürger werden gebeten, vermehrt aufgefundene tote oder kranke Wildvögel, insbesondere Wasservögel, Greifvögel und aasfressende Vögel wie Krähen, dem Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Ortenaukreises oder den Bürgermeisterämtern der Städte und Gemeinden zu melden.
Das Landratsamt koordiniert die Entsorgung und Beprobung der verendeten Tiere, um die Verbreitung des Virus zu überwachen. Die Tiere oder Kadaver sollten keinesfalls berührt, eingefangen oder bewegt werden, um eine Verschleppung der Seuche zu vermeiden.

Meldungen können an das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Ortenaukreis unter Tel.: 0781-8059091 oder per E-Mail an vetamt@ortenaukreis.de gerichtet werden.
 

 

 


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