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Neues Schulgesetz in BaWü beschlossen: Das ändert sich

Die Rückkehr zu G9, mehr Sprachförderung und eine verbindlichere Grundschulempfehlung, unter anderem das ist Teil des neuen Schulgesetzes bei uns in Baden-Württemberg.
Das hat der Landtag jetzt verabschiedet. 

Was ändert sich bei den Gymnasien?
Dort wird wieder das Abitur nach neun Schuljahren zum Standard, zunächst beginnend mit den Klassen fünf und sechs zum Beginn des kommenden Schuljahres im September. Derzeit ist das achtjährige Gymnasium Standard in Baden-Württemberg. Die Rückkehr hatte Grün-Schwarz unter dem Druck einer Elterninitiative beschlossen. Auch ein Bürgerforum hatte der Landesregierung die Rückkehr empfohlen. 

Wie sieht das neue G9 inhaltlich aus?
Das neunjährige Gymnasium wird neben der Verlängerung um ein Jahr auch zeitgemäß ausgestaltet. Das Konzept der Kultusministerin sieht etwa eine Stärkung der naturwissenschaftlichen Fächer vor. Kompetenzen im Bereich Informatik, Künstliche Intelligenz und Medienbildung sollen Schüler künftig in einem eigenen Schulfach erlernen, das von Klasse 5 bis Klasse 11 durchgehend unterrichtet werden soll.

Zudem soll das neue neunjährige Gymnasium mehr berufliche Orientierung, mehr Demokratiebildung und auch einen stärkeren Fokus auf die Basiskompetenzen bekommen. Konkret sollen etwa in der fünften und sechsten Klasse die Fächer Deutsch und Mathematik gestärkt werden.

Was ändert sich bei Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen?
Mit dem neuen Schulgesetz schafft Grün-Schwarz den Werkrealschulabschluss ab. Der letzte Jahrgang, der diesen noch ablegen können soll, hat bereits zum laufenden Schuljahr begonnen. Bestehende Werkrealschulen sollen aber als Standorte erhalten bleiben und entweder Verbünde mit Realschulen oder Gemeinschaftsschulen eingehen oder als Hauptschulen weitermachen.

An den Realschulen soll die sogenannte Orientierungsphase verkürzt werden. Diese umfasst derzeit die fünfte und sechste Klasse und soll künftig nur ein Schuljahr dauern. In dem einen Schuljahr lernen alle Kinder auf dem mittleren Niveau. Nach dem Jahr wird dann geschaut, wer künftig auf diesem Niveau weiterlernt und den Realschulabschluss anstrebt und wer künftig auf grundlegendem Niveau unterrichtet und auf den Hauptschulabschluss vorbereitet wird. Die Gemeinschaftsschulen sollen mit dem Reformpaket künftig zwei Wochenstunden pro Zug für individuelle Coachings zugewiesen bekommen.

Was ändert sich in den Kitas?
Mit dem Gesetz bringt das Land ein millionenschweres Paket zur Sprachförderung an Kitas und Grundschulen auf den Weg. Dafür investiert Grün-Schwarz in den kommenden beiden Jahren 200 Millionen Euro, hinzu sollen noch 60 Millionen vom Bund kommen. Kinder, die bei der Schuleingangsuntersuchung noch sprachliche Probleme haben, sollen noch vor der Einschulung ein intensives Sprachtraining mit vier Stunden pro Woche bekommen.

Sprechen die Kinder danach noch immer nicht ausreichend Deutsch, um eine Grundschule besuchen zu können, sollen sie ab dem Schuljahr 2026/2027 in sogenannten Juniorklassen gefördert werden. Bis zum Schuljahr 2028/2029 sollen dem Gesetz zufolge dafür landesweit 832 Standorte geschaffen werden. Dann wird die Sprachförderung laut Landesregierung auch verbindlich.

Wie sieht die neue Grundschulempfehlung aus?
Seit 2013 konnten allein die Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule ihr Kind nach dem Ende der Grundschulzeit gehen soll. Für die derzeitigen Viertklässler wird die Grundschulempfehlung nun wieder verbindlicher.

An Stelle des reinen Elternwillens steht künftig ein Modell aus drei Komponenten: Lehrerempfehlung, Leistungstest und Elternwunsch. Stimmen zwei aus drei überein, soll das den Ausschlag geben. Wollen die Eltern ihr Kind dennoch aufs Gymnasium schicken, muss das Kind künftig einen weiteren Test absolvieren. Verbindlich ist die Empfehlung allerdings nur für das Gymnasium.

Wann treten die Änderungen in Kraft? 
Die Sprachförderung in Kitas und Grundschulen kann erst verbindlich werden, wenn auch ein flächendeckendes Angebot aufgebaut ist. Das will die Landesregierung bis zum Schuljahr 2028/2029 erreichen. Die Neuregelung der Grundschulempfehlung greift am schnellsten: Sie gilt für die derzeitigen Viertklässler, die in den nächsten Tagen ihre Empfehlungen für die weiterführenden Schulen bekommen sollen. Das neunjährige Gymnasium wird zum Beginn des kommenden Schuljahres 2025/2026 wieder zum Regelfall im Südwesten. Der Werkrealschulabschluss wird zum letzten Mal im Jahr 2030/2031 angeboten. Damit haben die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr als letzter Jahrgang in Klasse Fünf angefangen haben die Möglichkeit, den Abschluss einmal zu wiederholen.

 


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