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Wirtschaft

Frostbeihilfe für Obst- und Weinbaubetriebe in der Ortenau

Nach dem Spätfrost im April können Obst- und Weinbaubetriebe in der Ortenau finanzielle Unterstützung beantragen. 
Die EU stellt dafür Mittel aus der Agrarreserve bereit.
Berechtigt sind Betriebe, die nachweislich mehr als 30 Prozent ihrer durchschnittlichen Jahreserzeugung verloren haben. 
Der Mindestschaden muss 7.500 Euro betragen.
Anträge können bis zum 8. Januar beim Landratsamt gestellt werden. (ys)
 

Die Schadensberechnung erfolgt unter Anwendung von behördlich ermittelten regionalen Durchschnitts- oder Referenzwerten, die Mindestschadenshöhe beträgt 7.500 Euro pro Unternehmen; Es werden maximal 40 Prozent des bereinigten Schadens entschädigt.

Eine Antragstellung ist bis spätestens 08.01.2025 (Ausschlussfrist) beim Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft, Prinz-Eugen-Straße 2, 77654 Offenburg möglich. Detailinformationen zum Antrag mit allen Vordrucken sind hier abrufbar.

 
 
 


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