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Urteil zu Karlsruher Stadtbahntunnel-Bau vor Verwaltungsgericht

(as) Die Klage gegen den umstrittenen Karlsruher Stadtbahntunnel ist unzulässig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Der Kläger sei nicht in seinen eigenen Rechten verletzt, urteilte das Gericht. Der Ingenieur hatte befürchtet, dass bei einem möglichen Brand im Tunnel Gefahr durch zu schmale Fluchtwege und unzureichenden Brandschutz besteht. Vor allem Rollstuhlfahrer könnten sich im Unglücksfall nicht retten. Der VGH erklärte, dass nur der Klage erheben könne, der möglicherweise in eigenen Rechten verletzt sei; das sei hier nicht der Fall.


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