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Streit um Döner-Video endet mit Vergleich vor Offenburger Gericht

Weil er behauptete „tote Tiere“ auf seinem Essen gefunden zu haben, wurde er von einem  Ortenauer-Dönerbudenbesitzer auf Unterlassung angeklagt, heute einigten sich beide vor dem Landgericht Offenburg auf einen Vergleich. Damit darf der Kunde nicht mehr behaupten, dass der Imbiss-Besitzer Essen ausliefert, in dem Tiere sind oder waren. Gleichzeitig sind auch alle gegenseitigen Ansprüche auf Schmerzensgeld oder auf Schadensersatz abgegolten. Im Februar hatte der Kunde nach der Bestellung eines Döner-Tellers ein Video auf Facebook veröffentlicht, in dem in einer Warmhaltebox ein regungsloses und ein lebendes Tier zu sehen waren. Darin erwähnte er auch den Namen des Imbisses und riet von dem Dönerladen ab – der habe seither große Umsatzeinbußen gehabt. Eine Überprüfung durch eine Behörde habe die Sauberkeit und Hygiene in dem Laden bestätigt. (lb) 


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