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Schüler aus dem Elsass dürfen ab 4. Mai für Schulbesuch einreisen

Schülerinnen und Schüler aus dem Elsass können ab Montag, 4. Mai, wieder zum Schulbesuch nach Deutschland einreisen. Wie das Regierungspräsidium Freiburg mitteilte, haben dies die beiden Präfekten Laurent Touvet (Region Haut-Rhin) und Josiane Chevalier (Region Bas-Rhin) zugesichert. Insbesondere sind davon Schülerinnen und Schüler des Deutsch-Französischen Gymnasiums (DFG) in Freiburg betroffen, die Ende Mai die schriftliche Abiturprüfung ablegen werden. Vor dem Hintergrund der bevor stehende Schulöffnung in Baden-Württemberg ab 4. Mai hatte das Regierungspräsidium die elsässischen Präfekturen um eine Zusicherung gebeten, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler die Grenze passieren dürfen. Touvet und Chevalier teilten am Mittwoch in einem Schreiben an Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer mit, dass sie die Grenzpolizeibehörden und die nationale Gendarmerie darüber informieren werden, dass diese die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Schulbusse nach den geltenden Regeln aus- und einreisen lassen können. Demnach müssen die Schülerinnen und Schüler im Besitz der im Dekret vom 23. März 2020 vorgesehenen außerordentlichen Reisebescheinigung sein, die bis zum 11. Mai vorzulegen sei. Auf dieser Bescheinigung müssten sie den Grund für die „Reise zwischen Wohnung und Arbeitsort“ oder „zwingende familiäre Gründe“ eintragen. Die Rückkehr nach Frankreich am Ende des Schultags sei für Bürgerinnen und Bürger der EU bedingungslos möglich. In Frankreich ansässige Drittstaatsangehörige könnten dies mit ihrer Aufenthaltsgenehmigung tun.


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