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Landratsamt Ortenaukreis kündigt Böllerkontrollen an

Die Gewerbeaufsicht ist in diesem Jahr verstärkt im Handel unterwegs. Dort wird überprüft, ob Feuerwerkskörper richtig gelagert und nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden. Immer wieder kommt es zu Unfällen durch Böller. Der Verkauf ist in diesem Jahr vom 28. bis 31. Dezember erlaubt. Der Gebrauch ist nur an Silvester und Neujahr erlaubt. Im Elsass bleiben Feuerwerkskörper ganz verboten. (vf)


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