Auch öffentliche Spielplätze dürfen nicht mehr genutzt werden.
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Die meisten Corona-Maßnahmen gelten vorerst bis 19. April

Ursprünglich war von Mitte Juni die Rede, jetzt sollen viele Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg vorerst bis zum 19. April gelten. Das könnte sich laut dem Staatsministerium aber täglich ändern. Diese Regelung gilt jetzt auch für Kultureinrichtungen wie Museen und Theater, Bildungseinrichtungen wie Musikschulen, Kinos, Bäder, Saunen, öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten. Dazu kommen Bibliotheken, Spielhallen, Bordelle, Eisdielen, Bars, Discos, Kneipen, Messen, Ausstellungen sowie Freizeit- und Tierparks. Restaurants dürfen von 6-18 Uhr bewirten, mit einem Mindestabstand der Tisch- und Stehplätze von mindestens 1,5 Metern. Laut dem Ministerium entscheiden die Kommunen, welche Gaststätte öffnen darf. Betreiber sollen sich direkt an die zuständigen Rathäuser wenden. (ys) Welche Geschäfte sind noch offen? Offen sind und bleiben Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau sowie Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Sie dürfen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Es soll darauf geachtet werden, dass die Menschen Abstand voneinander halten und nicht eng an eng stehen. Ist jedes Restaurant jetzt geschlossen? Nein, es gibt Ausnahmeregelungen: Schank- und Speisegaststätten, die Plätze für die Gäste so anordnen können, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Tischen und Stehplätzen gewährleistet ist, dürfen von 6 bis 18 Uhr öffnen. Laut Staatsministerium entscheiden die Kommunen, welche Gaststätte öffnen darf. Betreiber sollten sich daher direkt an die zuständigen Rathäuser wenden. Wirte sollen nach Angaben von Sozialminister Manne Lucha (Grüne) vom Dienstag die Namen ihrer Gäste festhalten, falls sie im Falle eines Infektionsverdachts informiert werden müssen. Darf man noch in Gruppen rausgehen? Öffentliche Versammlungen sind grundsätzlich verboten, egal, wie viele Leute daran teilnehmen. Dazu zählen zum Beispiel auch Treffen von Vereinen, Sportgruppen oder Religionsgemeinschaften, aber auch familiäre Feiern in Restaurants. Wer aber mit seiner Familie draußen spazieren gehen möchte, kann dies nach Angaben des Sozialministeriums weiter machen. Grundsätzlich hat das Land aber dazu aufgerufen, die sozialen Kontakte insgesamt deutlich zu reduzieren. Wer kontrolliert das alles? Nach Angaben des Sozialministeriums sind die kommunalen Ordnungsämter für die Kontrolle dessen zuständig, was geschlossen werden muss. Verstoße jemand wiederholt gegen die Vorgaben, seien Bußgelder möglich. Wer vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wird und sich daran nicht hält, muss nach Angaben des Innenministeriums bei einem Verstoß mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. Grundsätzlich setzt die Landesregierung aber darauf, dass die Menschen die Vorgaben einhalten und es auch eine soziale Kontrolle gibt, man sich also gegenseitig auf Verstöße aufmerksam macht.


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