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Bewährungsstrafen im Baden-Badener Rockerprozess

Für die blutige Rache an einem ehemaligen Clubmitglied wurden fünf Rastatter Rocker wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Strafen liegen zwischen 10 Monaten und einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Die vier Rocker hatten ihrem Opfer im Flur seines Wohnhauses aufgelauert, den Mann angegriffen und schwer verletzt. Warum das ehemalige Clubmitglied in Ungnade gefallen war, konnte nicht geklärt werden. Der Präsident des Clubs bekam wegen Beihilfe 6 Monate auf Bewährung. Das Opfer war bei der Verhandlung nicht dabei, offenbar hat sich der Mann ins Ausland abgesetzt. (as)


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