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Besitzer von Schrottimmobilien in der Ortenau bald am Pranger

Die IG Bau Südbaden sieht die Kommunen jetzt in der Verantwortung, wenn es um verwahrloste Gebäude geht. Die vom Bundestag kürzlich beschlossene Änderung des Baugesetzbuches macht es Städten und Gemeinden einfacher, gegen Eigentümer sogenannter Schrottimmobilien vorzugehen. Die können künftig zu Sanierungsmaßnahmen gezwungen werden, andernfalls droht der Zwangsabriss. Damit seien wichtige Weichen gestellt, dass marode und leerstehende Immobilien nicht über Jahre vor sich hingammeln und für das Stadtbild zum Dauerproblem werden. (vf)


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