So voll wird die Offenburger Innenstadt auf absehbare Zeit nicht mehr werden. Die Stadt hat nun wegen des Coronavirus ein Betretungsverbot ausgesprochen.
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Auch die Stadt Offenburg spricht ein Betretungsverbot aus

Auch die Stadt Offenburg hat wegen der Ausbreitung des Coronavirus nun ein Betretungsverbot für öffentliche Flächen verfügt. Das gab die Stadt am Freitagnachmittag bekannt. Wer sein Haus verlässt, darf das nur noch unter bestimmten Bedingungen. Trotz der drastisch steigenden Zahl der mit dem Coronavirus Infizierten im Ortenaukreis gingen die Menschen in Offenburg nicht gebührend auf Abstand. „Vielmehr bot sich in den vergangenen Tagen allerorten das gleiche Bild: Menschen sitzen auf öffentlichen Plätzen dicht an dicht, Jugendliche kommen zusammen, um die schulfreie Zeit bei schönstem Wetter zu genießen, Spielplätze sind gut besucht“, wie es in einer am Freitagnachmittag veröffentlichten Pressemitteilung der Stadt Offenburg heißt. Das gesamtgesellschaftliche Ziel, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und einen möglichst wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Infektion zu ermöglichen, werde so „erschwert oder sogar unmöglich gemacht“. Die Stadt Offenburg ergreift deshalb jetzt weitreichende Maßnahmen und verfügt ein Betretungsverbot auf öffentlichen Flächen. Die Stadt entspreche damit einer Empfehlung des Gesundheitsamts des Landratsamtes in Abstimmung mit dem Landratsamt, wie es in der Mitteilung weiter heißt. Anlass sei die Nähe zum Corona-Risikogebiet Elsass und die schnelle Ausbreitung des Virus in der Ortenau. OB: Sozialer Kontakt als „Nährboden des Virus“ Oberbürgermeister Marco Steffens appelliert an die Bevölkerung: „Sozialer Kontakt ist der Nährboden des Virus, und so schwer uns allen das fällt, diesen Nährboden müssen wir ihm entziehen. Wir haben uns aufgrund des weiterhin kontaktfreudigen Verhaltens in der Bevölkerung zu diesem Schritt entschlossen. Sie können mir glauben, dass uns dieser Schritt nicht leicht fällt; ich halte ihn zum Schutz von Leib und Leben aber für nötig. “ Es handelt sich bei der nun getroffenen Maßnahme nicht um eine Ausgangssperre, wobei das Haus oder die Wohnung tatsächlich nur noch für dringende  Angelegenheiten verlassen werden sollen. Was heißt das Betretungsverbot konkret? Die Menschen dürfen zur Arbeit gehen, zum Arzt oder zum Einkauf von Lebensmitteln. Auch dürfen Kinder in die Notbetreuung gebracht werden. Erlaubt ist, alten Menschen sowie Personen, die zur Risikogruppe gehören, zu helfen, indem für sie Erledigungen übernommen werden. Der öffentliche Nahverkehr darf nur noch genutzt werden, um zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen gebracht zu werden. Mindestabstand von 1,50 Metern Wer sich im Freien aufhalten möchte, darf das weiterhin – allerdings nur allein, zu zweit oder mit den Personen, die mit im eigenen Haushalt leben. Unter diesen Umständen seien Joggen und Spaziergänge weiter möglich. Grundsätzlich gilt: Von allen Personen ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten, auch in den Bussen. Bürgerinnen und Bürger haben bei Kontrollen glaubhaft zu machen, warum sie sich im öffentlichen Raum aufhalten.Die Allgemeinverfügung der Stadt über das Betretungsverbot gilt vorerst bis einschließlich 3. April. Bereits am Donnerstagabend hatte die Stadt Freiburg ein Betretungsverbot bekannt gegeben, das am Samstag in Kraft tritt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat am Freitagmittag in einem Livestream verkündet, dass Versammlungen von mehr als drei Personen künftig untersagt sind. Davon ausgenommen sind Familien. Ab diesem Samstag werden zudem alle Restaurants und Cafés im Land geschlossen. Lieferdienste bleiben aber erlaubt. Bürgertelefon auch am Wochenende besetzt Die Stadtverwaltung Offenburg bietet den Service „Bürgertelefon“ nun auch am Wochenende an. Samstag und Sonntag können sich die Bürgerinnen und Bürger von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr mit Fragen an die Telefonnummer 0781 / 82-3456 wenden.     


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