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Ab heute Böller und Feuerwerk in der Ortenau

Bis Dienstag können Raketen und andere Knallkörper im Handel gekauft werden. Die Gewerbeaufsicht weist Käufer ausdrücklich auf die Beachtung von Sicherheitskennzeichen auf den Feuerwerkskörpern hin. Körper auf denen BAM oder CE steht, sind bei richtiger Benutzung sicher. Außerdem ist sie in diesem Jahr verstärkt im Handel zur Kontrolle der Lagerung und ordnungsgemäßen Abgabe unterwegs. An Silvester und an Neujahr ist das Böllern und Raketenzünden erlaubt. Im Elsass bleiben Feuerwerkskörper ganz verboten. (jb)


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