Urteil: Angeklagte soll Dekan um 60.000 Euro gebracht haben

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Um rund 60.000 Euro soll eine Frau einen über 90-jährigen Dekan erleichtert haben.
Die 48-Jährige stand vor dem Offenburger Amtsgericht – jetzt fiel das Urteil.
Sie bekommt eine Geldstrafe von 7.500 Euro wegen Untreue und muss außerdem die Gerichtskosten zahlen.
Die Frau hatte eine Generalvollmacht des Dekans und damit Zugriff auf sämtliche Konten des inzwischen verstorbenen Geistlichen.
Monatelang soll sie die Heimkosten für den Mann nicht gezahlt, sondern das Geld für eigene Zwecke verwendet haben.
Laut eines Zeugen habe der Mann damals nicht verstanden, wie umfangreich die Vollmacht gewesen war. Der Dekan sei der Meinung gewesen, das die lediglich für seine Gesundheitsvorsorge gelte.
Die Angeklagte hatte zu Prozessbeginn behauptet, von dem Mann in ihrer Jugend sexuell missbraucht worden zu sein.
Die Vorwürfe seien aber nach der langen Zeit nicht mehr prüfbar.
 

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