Ayleens Mörder muss in Sicherungsverwahrung - Urteil

Der Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Gottenheim bei Freiburg muss in Sicherungsverwahrung. Das ist das Urteil vom Landgericht Gießen von heute.
Der 32-Jährige wurde 2023 zu einer lebenslangen Haftstrafe für den Mord an Ayleen verurteilt.
Jetzt stand er wegen sexuellen Missbrauchs eines anderen Mädchens und Kinderpornos erneut vor Gericht.
Aus Sicht der Richter stelle der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Außerdem wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt – damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. (le)