Verkaufsoffene Sonntage gelten in Lahr nur noch für Innenstadt

Die jährlich drei verkaufsoffenen Sonntage in Lahr spielen sich künftig nur noch in der Innenstadt ab - für jedes Geschäft außerhalb der Innenstadt ist ein entsprechender Antrag notwendig, auch bereits für den Blütensonntag Ende März. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dabei haben die Richter entschieden, dass die Öffnung von Läden an Sonntagen nur innerhalb der jeweiligen Veranstaltungsfläche erlaubt ist – die Geschäfte müssen wegen der Veranstaltung und nicht wegen des Verkaufs öffnen. (lb/sst)