Amtsgericht Oberkirch: Aus Versehen bei Verwandtem eingebrochen?

 — © Rüdiger Keller
Rüdiger Keller

Zwei Männer wollen aus einem leerstehenden Haus klauen. Weil einer der Täter feststellt, dass das Opfer ein Verwandter ist, brechen sie ab. So passiert im Oberkircher Ortsteil Bottenau.
Der Fall landete vor Gericht – einer der Täter wurde bereits verurteilt, der andere hatte Einspruch eingelegt.
Aus dem Haus wollten sie laut Anklage mehrere Gegenstände wie alte Truhen klauen, erst als der Angeklagte ein Brief des Verwandten fand, brachten sie alles wieder zurück.
Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt – zwar wurde letztendlich nichts gestohlen, der Richter sah aber Hausfriedensbruch als erfüllt. (le)

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